HateAid vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt











HateAid setzt sich mit wegweisenden Grundsatzprozessen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main konsequent für den Schutz von Betroffenen digitaler Gewalt ein. In Verfahren gegen große Plattformen wie Meta (Facebook) und X (ehemals Twitter) geht es darum, Löschpflichten für rechtswidrige Inhalte zu stärken und klare Verantwortlichkeiten durchzusetzen.
Ein wichtiger Erfolg wurde im Fall Renate Künast erzielt: Das Gericht bestätigte, dass Plattformen nicht nur einzelne rechtswidrige Beiträge entfernen müssen, sondern auch inhaltsgleiche Varianten. Gleichzeitig zeigte das Verfahren von Michael Blume gegen X, dass bestehende Meldewege oft nicht ausreichen und Betroffene weiterhin vor hohen Hürden stehen.
Mit diesen Verfahren verfolgt HateAid das Ziel, nachhaltige Verbesserungen im Umgang mit Hasskommentaren zu erreichen und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen. Ergänzend dazu wurde auch vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Präzedenzfall geschaffen, der die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern weiter stärkt.